Die Einsatzkleidung stellt die persönliche Mindestausrüstung dar. Sie muss von jeder Feuerwehrfrau bzw. von jedem Feuerwehrmann bei Übungen und Einsätzen getragen werden. Die persönliche Mindestausrüstung besteht aus folgenden Einzelteilen:
- Feuerwehrhelm mit Visier und Nackenschutz
- Feuerwehrjacke ( Modell Niedersachsen oder HuPF Teil 3)
- Feuerwehrschutzhandschuhe
- Feuerwehrhose ( Modell Niedersachsen oder HuPF Teil 2)
- Feuerwehrsicherheitsstiefel
Mindestausrüstung (Links: Modell Niedersachsen, rechts nach HuPF 2&3)
- Feuerwehrhelm mit Visier, Helmlampe und Nackenschutz
- Flammenschutzhaube
- Feuerwehrüberjacke ( Modell Niedersachsen oder HuPF Teil 1)
- Feuerwehrschutzhanschuhe
- Feuerwehrsicherheitsgurt mit Feuerwehrbeil
- Feuerwehr Kombi Leinenbeutel mit 30m Feuerwehrleine, Türkeile, Bandschlinge, Rettungsschere und Markierungsstift
- Feuerwehrüberhose ( HuPF Teil 4b)
- Feuerwehrsicherheitsstiefel
Ausrüstung für den Atemschutzeinsatz
- Hitzeschutzbekleidung Form II
Hitzeschutzbekleidung Form II
- Wathose
Arbeiten in Gewässern.
- Schnittschutzhose
- Schutzhelmkombination
Arbeiten mit der Kettensäge
Kennzeichnungswesten oder auch Funktionswesten genannt werden verwendet um Einsatzkräfte, die im Einsatz eine besondere Funktion haben, als Ansprechpartner zu kennzeichnen.
- Einsatzleiter
- Einheitsführer
- Atemschutzüberwachung
Funktionsweste des Einsatzleiters
Funktionsweste des Einheitsführers - Gruppenführer HLF
Funktionsweste des Einheitsführers - Gruppenführer LF
Funktionsweste des Einheitsführers - Zugführer des Fachzuges
Funktionsweste der Atemschutzüberwachung
- Rettungsmesser
- Holster
- Keile und Bandschlingen
Die Herstellungs- und Prüfungsbeschreibung (HuPF) wird in Deutschland für eine universelle Feuerwehrschutzbekleidung benannt.
Unterteilung der HuPF
Teil 1: Feuerwehrüberjacke
Teil 2: Feuerwehrhose
Teil 3: Feuerwehrjacke
Teil 4a: Feuerwehrüberhose (mit einer weiteren Hose z.B. nach HuPF Teil 2 tragbar)
Teil 4b: Feuerwehrüberhose (allein tragbar)